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Offene Forderungen nicht auf die lange Bank schieben - Speditionsunternehmen

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Beschreibung
Der Fall: Ein Speditionsunternehmen steht mit seinem Auftragsgeber in langjährigen Geschäftsbeziehungen, die im März 2002 beendet werden. Zu diesem Zeitpunkt stehen noch Rechnungen in Höhe von 13574,08 USD offen. Nachdem sich die Parteien nicht über eine Fortsetzungen der Geschäftsbeziehungen einigen könnnen, reicht der Frachtführer im November 2003 - also nach rund 20 Monate - Klage beim zuständigen Landgericht auf Zahlung der Rechnungen ein. Die Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung der Forderungen nach dem Paragraphen 463, 439 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB).
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aktualisiert am 21.05.2013, 05:46:52  
Autor
  • Karl-Heinz Gimmler
    Karl-Heinz Gimmler

    Spezifische Rechts- und Steuerberatung für die Logistik. Hierzu zählen das Transportrecht, Fracht-, Speditions- und Lagerrecht für die Verkehrsträger LKW, Eisenbahn (auch Privatbahnen), Luft- und Schiffahrt, sowohl auf Basis des deutschen Rechts wie auch des österreichischen und internationalen Rechts. Auch Nachbargebiete, wie internationales Privatrecht,...

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