AEB Whitepaper entlarvt Mythen über Exportkontrolle
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Markus Meißner
Beschreibung
AEB Whitepaper entlarvt Mythen über Exportkontrolle
Spätestens seit den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 hat der Begriff Compliance einen festen Platz in der Außenwirtschaft. Doch aus Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle verstoßen viele Firmen gegen geltendes Recht, ohne sich dessen bewusst zu sein. Ein Whitepaper des Stuttgarter Softwareunternehmens AEB räumt nun mit den verbreitetsten Irrtümern zum Thema auf.
Einschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) betreffen keinesfalls nur Hersteller oder Händler von Waffen oder anderen militärischen Gütern, sondern gelten für alle Warenbewegungen. Unternehmen, die Güter innerhalb der Europäischen Union verbringen oder in Länder außerhalb der EU ausführen, müssen prüfen, ob Embargos bestehen oder Genehmigungen einzuholen sind.
Dies geschieht anhand von regelmäßig aktualisierten Güter-, Personen- und Länderlisten. Geprüft wird auf Grundlage der Außenwirtschaftsverordnung, der EG-Dual-Use-Verordnung, den Embargo Verordnungen, der US-EAR (Export Administration Regulation) und der US-ITAR (International Traffic in Arms Regulation) sowie den Sanktionslisten. Unternehmen sprechen dabei auch von Exportkontrolle.
Um sicherzugehen, dass alle Vorschriften und Regelungen eingehalten werden, bietet sich die Nutzung entsprechender Software an. Diese stößt die notwendigen Prüfprozesse automatisiert an und gewährleistet, dass alle Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden. Das Compliance & Risk Management von AEBs Logistiksuite ASSIST4 sichert gegen mögliche Rechtsfolgen bei versehentlichen Verstößen ab.
Die vollständige Pressemitteilung ist über den Link zum Beitrag auf einer externen Website abrufbar!
Spätestens seit den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 hat der Begriff Compliance einen festen Platz in der Außenwirtschaft. Doch aus Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle verstoßen viele Firmen gegen geltendes Recht, ohne sich dessen bewusst zu sein. Ein Whitepaper des Stuttgarter Softwareunternehmens AEB räumt nun mit den verbreitetsten Irrtümern zum Thema auf.
Einschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) betreffen keinesfalls nur Hersteller oder Händler von Waffen oder anderen militärischen Gütern, sondern gelten für alle Warenbewegungen. Unternehmen, die Güter innerhalb der Europäischen Union verbringen oder in Länder außerhalb der EU ausführen, müssen prüfen, ob Embargos bestehen oder Genehmigungen einzuholen sind.
Dies geschieht anhand von regelmäßig aktualisierten Güter-, Personen- und Länderlisten. Geprüft wird auf Grundlage der Außenwirtschaftsverordnung, der EG-Dual-Use-Verordnung, den Embargo Verordnungen, der US-EAR (Export Administration Regulation) und der US-ITAR (International Traffic in Arms Regulation) sowie den Sanktionslisten. Unternehmen sprechen dabei auch von Exportkontrolle.
Um sicherzugehen, dass alle Vorschriften und Regelungen eingehalten werden, bietet sich die Nutzung entsprechender Software an. Diese stößt die notwendigen Prüfprozesse automatisiert an und gewährleistet, dass alle Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden. Das Compliance & Risk Management von AEBs Logistiksuite ASSIST4 sichert gegen mögliche Rechtsfolgen bei versehentlichen Verstößen ab.
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aktualisiert am 18.06.2013, 00:42:48
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