Wer Verlader, Handelsunternehmen oder Logistikverantwortliche auf das Thema Exportkontrolle anspricht, bekommt oft zu hören: „Meine Kunden sind doch keine Terroristen“, „Ich liefere nur innerhalb Deutschlands“ oder „Die US-Blacklists sind für mich doch nicht relevant“. Noch immer sind viele Unternehmen davon überzeugt, dass sie vom Exportkontrollrecht nicht betroffen sind, da sie nur innerhalb Deutschlands oder der EU Geschäfte machen. Doch das kann sich als folgenschwerer Irrtum erweisen.
Wer Waren versendet, muss wissen, wer seine Geschäftspartner sind, und sicherstellen, dass sie nicht auf einer Sanktionsliste stehen. Die Pflicht zum Sanktionslistenscreening besteht grundsätzlich, egal, in welchem Land der Empfänger sitzt – auch innerdeutsche Geschäfte sind betroffen, und auch Mitarbeiter, Lieferanten und Transportdienstleister müssen überprüft werden.
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