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Risk Based Budgeting als Antwort auf Basel II

Stefan Eckstein
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Beschreibung

Seit Jahren wird, gesteuert von der Bank für den internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), über die zweite, neue Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht diskutiert und gestritten. Bekannt unter dem Schlagwort „Basel II“ Baseler Ausschuss (2001) soll sie die 1988 erstmals vorgelegte und schließlich 1992 umgesetzte erste Eigenkapitalvereinbarung ablösen und eine risikogerechtere Ausrichtung der Kreditvergabe bewirken. Damit wurde sie zum Schreckgespenst der mittelständischen Unternehmer, die eine massive Verteuerung ihrer Kredite befürchten mussten.


Im Zuge der Konsultationen wurden von der deutschen Delegation im Juli 2002 mehrere Modifikationen bzw. Erleichterungen erreicht. Diese werden insbesondere den Mittelstand entlasten. So soll den nationalen Aufsichtsämtern die Option eingeräumt werden, bei Unternehmen mit einem Umsatz unter 500 Millionen Euro auf Laufzeitzuschläge zu verzichten. Außerdem wurde entschieden, dass Firmen mit einem Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro zusätzlich entlastet werden. Sie erhalten um bis zu 20% geringere Kapitalanforderungen als große Kreditnehmer. Schließlich sind sogar die deutlich günstigeren Risikogewichte für Privatkunden erlaubt, wenn das gesamte Forderungsvolumen aus Banksicht an einen Schuldner eine Million Euro nicht übersteigt vgl. Suyter (2002) S. 8.


Kann man also von Entwarnung sprechen, braucht sich der Mittelstand mitunter gar nicht mehr dem Thema Basel II widmen? Mitnichten, denn erstens wird die Verordnung in jedem Fall kommen und erhebliche Folgen haben (wie unten noch zu zeigen sein wird). Zweitens gilt auch im aktuellen Entwurf der Vereinbarung das Prinzip der Orientierung der Kreditzinsen an der Bonität beziehungsweise am Rating eines Kreditnehmers. Drittens werden gerade mittelständische Unternehmen auch weiterhin auf Fremdkapital aus der „Bankenlandschaft“ angewiesen bleiben, weil eine Finanzierung über den Kapitalmarkt für sie nur sehr beschränkt möglich ist, und schließlich werden die Banken zukünftig unabhängig von Basel II eine höhere Risikosensibilität ausprägen.


Aber auch aus einem anderen Grund ist die Beschäftigung mit dem Risiko auch für mittelständische Unternehmen von existentieller Bedeutung. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet bereits seit dem 1. Mai 1998 die Vorstände börsennotierter Firmen in der Bundesrepublik zur Einrichtung von Risiko-Management-Systemen. Ziel des Gesetzes ist die frühzeitige Erkennung und erfolgreiche Bewältigung von Entwicklungen, die bestandsgefährdend werden können. Doch warum sollten Banken und andere Kapitalgeber die Verfolgung der Ziele des KonTraG nicht auch von mittelständischen GmbHs verlangen? Eine Studie des Instituts der Niedersächsischen Wirtschaft e.V. aus dem Jahre 2000 bestätigt dies: Eine Umfrage unter 85 sowohl börsennotierten als auch nicht börsennotierten Unternehmen förderten keine signifikanten Unterschiede im Risikomanagement zwischen beiden Unternehmensgruppen zu Tage. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Pflicht, sich mit denjenigen Risiken auseinander zu setzen, die den Fortbestand eines Unternehmens gefährden, lässt sich auch aus den Sorgfaltspflichten der Geschäftsführer (§ 43 Abs. 1 GmbHG) ableiten. „Im Einzelfall können die von den Geschäftsführern einer GmbH zu treffenden Maßnahmen zur Früherkennung von Bestandsgefährdungen den Maßnahmen nach §91 Abs. 2 AktG vollumfänglich entsprechen.“ Jacob (1998) S. 1045


Gründe genug also, sich als mittelständisches Unternehmen mit dem Risiko und seinem Management aktiv zu befassen. Im folgenden werden zunächst der Risikobegriff sowie das Vorgehen zum Risikomanagement und zur Risikobewältigung erläutert. Anschließend wird auf das Rating als Operationalisierungsinstrument für die bankspezifische Risikobewältigung unter Basel II eingegangen und schließlich die Sinnhaltigkeit einer Risiko-basierten Planung im Hinblick auf Basel II abgeleitet. Zum Schluss wird eine Risk Based Budgeting Lösung aufgerissen sowohl in funktionaler als auch in prozessualer Hinsicht.


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