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Beschreibung
Einen Tag vor dem Verhandlungstermin beim Landgericht Berlin ziehen beide Parteien Ihre jeweiligen Klagen zurück.
Geklagt hatte die Kanzlei Gimmler & Kollegen im Namen Ihres Mandanten Diebel Speditions GmbH, einer hessischen Großspedition auf Ersatz des symbolischen Streitwertes von 249,40 €. Gegenstand der Klage war der entstandene finanzielle Mehraufwand durch den Einbau einer fehlerhaften, nicht funktionsfähigen OBU in einen firmeneigenen, mautpflichtigen LKW. Es folgte prompt eine Widerklage seitens Toll Collect.
Mit gleichlautenden Schriftsätzen nahmen nun, sowohl Klägerin wie auch Toll Collect, die jeweiligen Klagen zurück. Mit der Kostenfolge, daß Toll Collect insgesamt rund 98 % der Verfahrenskosten zu tragen hat.
Was war geschehen? Um einer Prozeßlawine vorzubeugen, erwiderte Toll Collect die Klage der Spedition mit einer Feststellungsklage, daß der Klägerin für die übrigen Fahrzeuge wegen der fehlerhaften OBU’s kein weiterer Schadensersatz geschuldet wird. Der derzeit geltende Streitwert beläuft sich auf 14.560,- €
Wenige Tage vor dem Verhandlungstermin hat nun Toll Collect an alle betroffenen LKW-Betreiber, so auch der Klägerin, Bonus-Gutscheine im Gegenwert von je 250 € übergeben, anrechenbar bei dem Einbau einer funktionierenden OBU.
Für die Spedition Diebel fiel die Rücknahme der Klage dadurch sehr leicht, da für diesen einen eingeklagten Fall der wirtschaftliche Mehraufwand durch den Bonus-Gutschein im wesentlichen ausgeglichen wurde. Zudem konnte durch die Rücknahme der Klage seitens Toll Collect eine weitere Kostenbelastung der Spedition vermieden werden und die beantragte Feststellung, daß kein weiterer Schadensersatz geschuldet wird, erfolgte eben nicht.
Ein Präjudiz für sonstige Mautschadenersatzklagen ist damit aber nicht gegeben. Insbesondere bei höheren Schadensbeträgen dürften weitere Klagen wegen der fehlerhaften OBU’s zu erwarten sein.
Es liegen bereits zahlreiche Prüfungsaufträge für weitere Klagen bei der Kanzlei Gimmler & Kollegen vor.
Geklagt hatte die Kanzlei Gimmler & Kollegen im Namen Ihres Mandanten Diebel Speditions GmbH, einer hessischen Großspedition auf Ersatz des symbolischen Streitwertes von 249,40 €. Gegenstand der Klage war der entstandene finanzielle Mehraufwand durch den Einbau einer fehlerhaften, nicht funktionsfähigen OBU in einen firmeneigenen, mautpflichtigen LKW. Es folgte prompt eine Widerklage seitens Toll Collect.
Mit gleichlautenden Schriftsätzen nahmen nun, sowohl Klägerin wie auch Toll Collect, die jeweiligen Klagen zurück. Mit der Kostenfolge, daß Toll Collect insgesamt rund 98 % der Verfahrenskosten zu tragen hat.
Was war geschehen? Um einer Prozeßlawine vorzubeugen, erwiderte Toll Collect die Klage der Spedition mit einer Feststellungsklage, daß der Klägerin für die übrigen Fahrzeuge wegen der fehlerhaften OBU’s kein weiterer Schadensersatz geschuldet wird. Der derzeit geltende Streitwert beläuft sich auf 14.560,- €
Wenige Tage vor dem Verhandlungstermin hat nun Toll Collect an alle betroffenen LKW-Betreiber, so auch der Klägerin, Bonus-Gutscheine im Gegenwert von je 250 € übergeben, anrechenbar bei dem Einbau einer funktionierenden OBU.
Für die Spedition Diebel fiel die Rücknahme der Klage dadurch sehr leicht, da für diesen einen eingeklagten Fall der wirtschaftliche Mehraufwand durch den Bonus-Gutschein im wesentlichen ausgeglichen wurde. Zudem konnte durch die Rücknahme der Klage seitens Toll Collect eine weitere Kostenbelastung der Spedition vermieden werden und die beantragte Feststellung, daß kein weiterer Schadensersatz geschuldet wird, erfolgte eben nicht.
Ein Präjudiz für sonstige Mautschadenersatzklagen ist damit aber nicht gegeben. Insbesondere bei höheren Schadensbeträgen dürften weitere Klagen wegen der fehlerhaften OBU’s zu erwarten sein.
Es liegen bereits zahlreiche Prüfungsaufträge für weitere Klagen bei der Kanzlei Gimmler & Kollegen vor.
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