Die Einhaltung dieser Gesetze erhöht zwar das Schutzniveau der Firmendaten, bietet den Unternehmen aber eine unzureichende rechtliche Handhabe bei Missbrauch von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nur ein effektives, den jeweiligen Unternehmensbesonderheiten angepasstes Zusammenspiel zwischen juristischen und technischen Maßnahmen des Geheimnisschutzes vermag zu einem hinreichend befriedigenden Geheimnisschutzniveau verhelfen. Hier bedarf es strategischer Konzepte, wie man mittel- bis langfristig ein hinreichendes Geheimnisschutzniveau erreichen kann.
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