Kurz vor der Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG des Europäische Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, ist die Branche verunsichert. Unklar ist, ob sich dadurch auch die zur Zeit geltenden zulässigen Lenkzeiten für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ändern, wie dies von einigen Verkehrsverbänden im Vorfeld vertreten wurde.
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