Unternehmen und öffentliche Verwaltung tragen heute eine schwere Bürde: Nicht allein, dass über bestimmte Zeiträume die steuerrelevanten und sonstigen geschäftskritischen Informationen, darunter insbesondere E-Mails, in revisionssicherer Form ‑ also grundsätzlich vertraulich, unveränderbar und jederzeit verfügbar - aufbewahrt werden müssen. Hinzu kommt, dass die Verantwortlichen für die Sicherheit und Verfügbarkeit der betriebskritischen Daten und Systeme persönlich haften können. Ein effizientes IT-Risikound Informationsmanagement (einschließlich der geordneten, jederzeit verfügbaren Aufbewahrung der elektronischen Geschäftspost) ist aber auch aus Gründen der strategischen Rechtssicherheit unabdingbar, insbesondere um sich ggf. für eine künftige Auseinandersetzung beweisrechtlich positionieren zu können.
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