Die Erhebungskompetenz von Verbrauchsteuern ist EU-weit einheitlich geregelt. Welche Güter diesen harmonisierten Steuern unterliegen, entscheidet jedoch jedes Land eigenständig unter Berücksichtigung von in der EU vereinbarten Mindestanforderungen. Deutschland besteuert vor allem Energieerzeugnisse wie Benzin und Heizöle, aber auch Tabakwaren, Branntwein, Bier, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse. Im Vergleich zu vielen anderen Steuern werden die so genannten besonderen Verbrauchsteuern in der EU erst dort erhoben, wo die Waren konsumiert oder tatsächlich verwendet werden. Ein typisches Beispiel ist in Schottland produzierter Whiskey, der für den deutschen Markt bestimmt ist und somit der deutschen Verbrauchsteuer unterliegt.
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