Nach der Vorstellung der neuen AGB schlugen die Wellen hoch. Viele Vertreter aus Handel, Industrie, Speditionen und auch der Versicherungsbranche lehnten das Regelwerk ab. Deshalb trafen sich am 27. Juni Vertreter von fünf Spitzenverbänden in Berlin, um darüber zu diskutieren, ob sie eine gemeinsame Empfehlung zu den neuen AGB aussprechen wollen.
Doch nach kurzer Zeit war klar: Die unterschiedlichen Vorstellungen der Verladerverbände ließen sich nicht überbrücken. Auch eine Nachverhandlung der strittigen Punkte schlossen die Teilnehmer aus. Damit sind die neuen AGB quasi gestorben.
Doch welche Konsequenzen müssen Sie als Logistikverantwortlicher oder Spediteur daraus ziehen?
- Verwenden Sie weiterhin die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
- Sollten Sie als Spediteur auch speditionsunübliche Zusatzleistungen erbringen, so regeln Sie die Haftung einzeln mit Ihren Vertragspartnern.
- Als Logistikverantwortlicher sollten Sie bei Verträgen und auch bei Auftragsbestätigungen trotzdem immer nachlesen, auf welche Geschäftsbedingungen sich der Partner bezieht.
- Bezieht sich ein Unternehmen auf die neuen AGB, so sollten Sie immer prüfen, ob die hier festgelegten Versicherungssummen ausreichen. Notfalls sollten Sie die neuen AGB ablehnen beziehungsweise vertraglich abweichende Haftungssummen vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Mit freundlicher Genehmigung des Verlages für die Deutsche Wirtschaft AG.
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